Mediation oder Rechtsstreit?
Als Vorteil der Mediation in Abgrenzung zum gerichtlichen Verfahren wird insbesondere „die individuelle, eigenverantwortliche Konfliktlösung durch die Parteien“ hervorgehoben.
Was steckt genau hinter diesem Merkmal der Mediation?
Vor Gericht wird ein Konflikt nach den gesetzlichen Bestimmungen beurteilt und entschieden. Der Weg zum Gericht ist jedoch von unserer staatlichen Ordnung nur als die letzte Möglichkeit für die Fälle vorgesehen, in denen die Parteien sich nicht selbst einigen können. Die Gesetze sind sozusagen das „Notfallpaket“ oder die Lösung „von der Stange“. Es sind Regelungen, die in dem Bemühen geschaffen wurden, den typischen Fall gerecht zu lösen.
Dies bedeutet andererseits, daß man in unserem Staat jegliche Vereinbarungen grundsätzlich frei treffen kann. Es gibt nur wenige Einschränkungen durch sogenannte zwingende gesetzliche Regelungen (z.B. die Formvorschrift der notariellen Beurkundung von Immobilienübertragungen).
Was kann man nun als Orientierungspunkt für die Regelung eines Konfliktes hernehmen, wenn man die Gesetze zunächst hinten anstellt?
Vor allem die eigenen Gerechtigkeits- und Fairnessvorstellungen; das Interesse an der Fortsetzung einer guten Geschäfts-, Arbeits- oder Elternbeziehung.
In der Trennungs- und Scheidungsmediation häufige Gesichtspunkte sind: das Wohl der Kinder, der Erhalt des sozialen Umfeldes, die möglichst baldige wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Parteien, die Anerkennung für Investitionen in die Familie, sowohl materieller als auch emotionaler Art.
Die Möglichkeit zur freien Gestaltung der Vereinbarungen stellt daher gewisse Anforderungen an die Parteien: sie müssen sich eingehend überlegen, wie ihre eigenen Fairnessvorstellungen aussehen und die Verantwortung für diese Sichtweise übernehmen.
Allerdings sollen die Parteien ihre Vereinbarung nicht ohne Kenntnis der gesetzlichen Regelungen treffen. In einer gesonderten Beratung werden sie darüber informiert, welche Lösung sie bei Gericht im schlechtesten und im günstigsten Fall erreichen könnten.
Eine der positiven Folgen dieser Leistung an Eigenverantwortung in der Mediation: die so erarbeiteten Regelungen werden später von den Parteien wesentlich besser und dauerhafter akzeptiert und eingehalten als – sozusagen von außen auferlegte – Gerichtsentscheidungen.
Rechtsverbindlichkeit der Mediationsvereinbarung ?
Grundsätzlich sind alle Vereinbarungen, die zwischen zwei erwachsenen Personen getroffen werden, rechtsverbindlich. Einige wenige Ausnahmen sind z.B. Immobilienübertragungen oder Güterstandsver-einbarungen, sittenwidrige Vereinbarungen.
Die für die (Rechts-)verbindlichkeit erforderliche Form wird im Rahmen der Mediation geklärt, z. B. ob eine notarielle Beurkundung nötig ist oder von den Parteien gewünscht wird.
Nach einer deutschen Studie* wurden über 80% der geschiedenen Paare, die eine Mediation besuchten , das Verfahren weiterempfehlen. 75% waren mit der Mediation zufrieden.
Dagegen gaben über 64% der Befragten an, dass das übliche Gerichtsverfahren ihren Ärger erhöhte und nur 16% waren mit dem Gerichtsverfahren zufrieden.
* Proksch, R.: Praxiserprobung von Vermittlung (Mediation) in
streitigen Familiensachen, Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Band 159.1 (Erlangen)
und Kooperative Vermittlung (Mediation), Band 159.2 (Erlangen)
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