Checkliste Mediation

Wenn Sie im Beispiel der Trennung und Scheidung wissen wollen, ob sich Ihr ”Fall” für die Durchführung einer Mediation eignet, können Sie dies in nachfolgendem Test selbst prüfen.


Antworten Sie mit "JA" spricht dies gegen, mit "NEIN" für die Durchführung einer Mediation.

1. Es gibt neben der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich nichts zu regeln - wir haben keine gemeinsamen Kinder, Vermögen ist nicht zu verteilen, wir sind beide wirtschaftlich unabhängig und wollen keinen Unterhalt vom Ehegatten.

2. Über die Scheidung und die Scheidungsfolgen sind wir uns einig.


3. Wir möchten uns scheiden lassen. Die Trennungsfrist ist verstrichen.
Bereits geregelt sind folgende Punkte: Unterhalt (Kinder bzw. Ehegatte), Elterliche Sorge, Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung, Hausrat, etc.

4. Es liegt eine privatschriftliche oder notarielle Vereinbarung vor
.

5. Wir haben gemeinsam an einem Mediationsverfahren teilgenommen. Der Entwurf einer Einigung liegt vor, den wir auf eine rechtliche Unbedenklichkeit haben überprüfen lassen.

6. Ich, mein Partner oder wir beide sind unter keinen Umständen bereit, uns über die zu lösenden Probleme zu verständigen. Wir können uns auf keinen Fall an einen Tisch setzen und möchten die Verantwortung lieber ganz auf Anwälte übertragen.

Für weitere Informationen oder die Vereinbarung Ihres Wunschtermins stehen wir gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach unter 04149 934 817 an
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