Was sind die Vorteile?
Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis allein in den Händen der beteiligten Parteien.
Da kein Richter über den Fall entscheidet, besteht kein Risiko „zu verlieren“. D.h., in der außergerichtlichen Vereinbarung, die die Parteien am Ende ihres Einigungsprozesses schließen, werden nur die Dinge geregelt, über die sich die Beteiligten geeinigt haben – und zwar nur so, wie alle damit einverstanden sind.
Neben dem Prozessrisiko entfällt auch das Kostenrisiko. So fallen beim außergerichtlichen Weg keine Gerichtskosten sowie keine Vorschusskosten an.
Da nur vor Gericht Anwaltszwang besteht, entfallen auch die hohen, streitwertabhängigen Anwaltskosten.
Zudem besteht keine Gefahr, im Falle des Unterliegens auch noch den gegnerischen Anwalt bezahlen zu müssen.
Der Streitfall wird in kurz hintereinander stattfindenden Sitzungen bearbeitet und damit schneller zu einem Ergebnis gebracht.
Mediationsverfahren sparen also Zeit, Geld und Nerven,
denn sie sind
nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren.
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